Nutzflächen bei Haus und Wohnung

Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte oder eine Wohnung anmietet, ein Haus oder ein Grundstück kauft, möchte einen angemessenen Preis dafür zahlen. Die Angabe der Nutzfläche ist ein wichtiger Bestandteil eines Vertrages, um den tatsächlichen Wert eines Objektes zu ermitteln. Die Einheit einer Nutzfläche ist immer größer als eine zusätzlich angegebene Wohnfläche, da die Wohnfläche einen Bestandteil der Nutzfläche darstellt. Wer selbst nicht über die Möglichkeit verfügt, die Nutzflächen zu berechnen, der kann zum Beispiel von einem Wertgutachter in Nonnweiler errechnete Angaben überprüfen lassen. So wird sicher gestellt, dass der Preis gerechtfertigt ist. Ein Wertgutachten ist ebenfalls sinnvoll, sollte ein Haus, eine Wohnung oder Grundstück verkauft werden. In jedem Fall sollte eine Wertermittlung immer vor der Leistung einer Unterschrift stehen.

Nutzflächen bei Haus und Wohnung
Grundsätzlich gilt: Alles, was klar einem bestimmten Zweck dient, gehört zu einer Nutzfläche. Ein Wertgutachter in Nonnweiler beispielsweise unterscheidet bei der Wertermittlung zudem in Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen. Diese werden dann ebenfalls durch die Art der jeweiligen Nutzung unterschieden. In die Hauptnutzfläche fallen beispielsweise Aufenthaltsräume und Wohnraum. Des Weiteren gehören neben Büroflächen und Produktionsflächen ebenfalls Verkaufs – und Lagerflächen zu einer Hauptnutzfläche. Auch Unterrichts – oder Kulturräume und Flächen für das Pflegen oder Heilen werden einer Hauptnutzfläche zugeordnet. Zu den Nebennutzflächen gehört eine Garage, ein sanitärer Raum oder ein Schutzraum.

Nutzflächen eines Grundstückes
Auch für ein Grundstück kann eine Nutzfläche angegeben werden. Dies ist beispielsweise bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen der Fall. Auch hier gilt: Die konkrete Zweckbestimmung regelt eine Nutzfläche. In einem landwirtschaftlichen Betrieb sind zum Beispiel alle Wiesen, Weiden oder auch Ackerflächen Teil der Nutzfläche eines Grundstückes.

Was gehört nicht zu einer Nutzfläche
Verkehrsflächen, sowie Funktionsflächen sind kein Bestandteil von Haupt – oder Nebennutzflächen. Zu Verkehrsflächen zählen Flure, Aufzüge oder auch ein Treppenraum. Unter Funktionsflächen fallen beispielsweise ein technischer Betriebsraum, Heizungsräume oder auch ein Maschinenraum.