Wohnfläche genau bestimmen

Die genaue Wohnfläche spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, Mieten zu ermitteln oder ein Haus zu verkaufen. Wichtig ist sie zudem beim Neubau eines Hauses. Sie sollte deshalb richtig und nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt werden. Das ist für den Laien recht schwer und eigentlich sogar unmöglich. Ein Sachverständiger, der sich mit Gutachten für Immobilien auskennt, ist in dieser Angelegenheit der richtige Ansprechpartner. Ein Sachverständigenbüro ist in der Lage, ein sicheres Wertgutachten zu erstellen.

Grob gesagt ist die Wohnfläche die Fläche, die die Räume einer Wohnung einnehmen. Verschiedene, so genannte Zubehörräume gehören allerdings nicht dazu. Ein Sachverständiger für Gutachten für Immobilien kennt sich da genau aus. Das sind unter anderem Keller und Dachräume. Der Gutachter für Immobilien weiß darüber Bescheid, er ist in der Lage, diese Berechnung ganz genau und richtig durchzuführen. Geschäfts- und Wirtschaftsräume und Räume, die den Anforderungen der Bauordnung nicht genügen, gehören auch nicht zur Wohnfläche.

Die Ermittlung der Gesamtwohnfläche eines Wohnhauses bildet eine wichtige Grundlage zur Planung der Finanzierung bei Kreditvergabe. Sie bildet den Grundstock für die Wirtschaftlichkeitsermittlung eines Bauvorhabens. Deshalb ist es gerade besonders wichtig, einen Fachmann heranzuziehen, der alle gesetzlichen Bestimmungen ganz genau kennt. Der Gutachter für Immobilien vom Sachverständigenbüro ist hier der richtige Ansprechpartner für Wertgutachten. Die Höhe des Kredites hängt zum Teil davon ab. Die monatlichen Raten haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensführungsmöglichkeiten des Bauherrn. Wird die Wohnung vermietet, ist die Wohnfläche wichtige Grundlage für die Bestimmung der zu zahlenden Miete. Hier kann mit einer sicheren Berechnung späterer Streit zwischen Mieter und Vermieter wirkungsvoll verhindert werden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass bereits seit dem Jahre 2004 Loggien, Dachterrassen und Balkone lediglich zu einem Viertel zur Berechnung der Wohnfläche verwendet werden können. Haben sie eine hohe Qualität, kann die Hälfte der Fläche zur Berechnung herangezogen werden. Gehören ein beheizbarer Wintergarten oder ein Schwimmbad zur Wohnung, können diese vollständig als Wohnfläche genutzt werden.