Nutzflächen bei Haus und Wohnung

Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte oder eine Wohnung anmietet, ein Haus oder ein Grundstück kauft, möchte einen angemessenen Preis dafür zahlen. Die Angabe der Nutzfläche ist ein wichtiger Bestandteil eines Vertrages, um den tatsächlichen Wert eines Objektes zu ermitteln. Die Einheit einer Nutzfläche ist immer größer als eine zusätzlich angegebene Wohnfläche, da die Wohnfläche einen Bestandteil der Nutzfläche darstellt. Wer selbst nicht über die Möglichkeit verfügt, die Nutzflächen zu berechnen, der kann zum Beispiel von einem Wertgutachter in Nonnweiler errechnete Angaben überprüfen lassen. So wird sicher gestellt, dass der Preis gerechtfertigt ist. Ein Wertgutachten ist ebenfalls sinnvoll, sollte ein Haus, eine Wohnung oder Grundstück verkauft werden. In jedem Fall sollte eine Wertermittlung immer vor der Leistung einer Unterschrift stehen.

Nutzflächen bei Haus und Wohnung
Grundsätzlich gilt: Alles, was klar einem bestimmten Zweck dient, gehört zu einer Nutzfläche. Ein Wertgutachter in Nonnweiler beispielsweise unterscheidet bei der Wertermittlung zudem in Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen. Diese werden dann ebenfalls durch die Art der jeweiligen Nutzung unterschieden. In die Hauptnutzfläche fallen beispielsweise Aufenthaltsräume und Wohnraum. Des Weiteren gehören neben Büroflächen und Produktionsflächen ebenfalls Verkaufs – und Lagerflächen zu einer Hauptnutzfläche. Auch Unterrichts – oder Kulturräume und Flächen für das Pflegen oder Heilen werden einer Hauptnutzfläche zugeordnet. Zu den Nebennutzflächen gehört eine Garage, ein sanitärer Raum oder ein Schutzraum.

Nutzflächen eines Grundstückes
Auch für ein Grundstück kann eine Nutzfläche angegeben werden. Dies ist beispielsweise bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen der Fall. Auch hier gilt: Die konkrete Zweckbestimmung regelt eine Nutzfläche. In einem landwirtschaftlichen Betrieb sind zum Beispiel alle Wiesen, Weiden oder auch Ackerflächen Teil der Nutzfläche eines Grundstückes.

Was gehört nicht zu einer Nutzfläche
Verkehrsflächen, sowie Funktionsflächen sind kein Bestandteil von Haupt – oder Nebennutzflächen. Zu Verkehrsflächen zählen Flure, Aufzüge oder auch ein Treppenraum. Unter Funktionsflächen fallen beispielsweise ein technischer Betriebsraum, Heizungsräume oder auch ein Maschinenraum.

Wohnfläche genau bestimmen

Die genaue Wohnfläche spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, Mieten zu ermitteln oder ein Haus zu verkaufen. Wichtig ist sie zudem beim Neubau eines Hauses. Sie sollte deshalb richtig und nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt werden. Das ist für den Laien recht schwer und eigentlich sogar unmöglich. Ein Sachverständiger, der sich mit Gutachten für Immobilien auskennt, ist in dieser Angelegenheit der richtige Ansprechpartner. Ein Sachverständigenbüro ist in der Lage, ein sicheres Wertgutachten zu erstellen.

Grob gesagt ist die Wohnfläche die Fläche, die die Räume einer Wohnung einnehmen. Verschiedene, so genannte Zubehörräume gehören allerdings nicht dazu. Ein Sachverständiger für Gutachten für Immobilien kennt sich da genau aus. Das sind unter anderem Keller und Dachräume. Der Gutachter für Immobilien weiß darüber Bescheid, er ist in der Lage, diese Berechnung ganz genau und richtig durchzuführen. Geschäfts- und Wirtschaftsräume und Räume, die den Anforderungen der Bauordnung nicht genügen, gehören auch nicht zur Wohnfläche.

Die Ermittlung der Gesamtwohnfläche eines Wohnhauses bildet eine wichtige Grundlage zur Planung der Finanzierung bei Kreditvergabe. Sie bildet den Grundstock für die Wirtschaftlichkeitsermittlung eines Bauvorhabens. Deshalb ist es gerade besonders wichtig, einen Fachmann heranzuziehen, der alle gesetzlichen Bestimmungen ganz genau kennt. Der Gutachter für Immobilien vom Sachverständigenbüro ist hier der richtige Ansprechpartner für Wertgutachten. Die Höhe des Kredites hängt zum Teil davon ab. Die monatlichen Raten haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensführungsmöglichkeiten des Bauherrn. Wird die Wohnung vermietet, ist die Wohnfläche wichtige Grundlage für die Bestimmung der zu zahlenden Miete. Hier kann mit einer sicheren Berechnung späterer Streit zwischen Mieter und Vermieter wirkungsvoll verhindert werden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass bereits seit dem Jahre 2004 Loggien, Dachterrassen und Balkone lediglich zu einem Viertel zur Berechnung der Wohnfläche verwendet werden können. Haben sie eine hohe Qualität, kann die Hälfte der Fläche zur Berechnung herangezogen werden. Gehören ein beheizbarer Wintergarten oder ein Schwimmbad zur Wohnung, können diese vollständig als Wohnfläche genutzt werden.