Lohn- und Gehaltsabrechnung delegieren

Im amerikanischen Business ist es schon viele Jahrzehnte üblich, bestimmte Ausgaben aus dem Firmengeschäft auszulagern. Das betrifft vor allem Geschäftsbereiche, die mit dem ursächlichen Arbeitsgegenstand des Unternehmens eigentlich nichts zu tun haben und die auch von Externen gut erledigt werden können. Das sind zum Beispiel die Wartung von Bürogeräten, Reinigungsarbeiten oder auch die Gehaltsabrechnung. Amerikanische Wirtschaftsmethoden sind bereits seit vielen Jahren ein Vorbild für Europa. Auch die Auslagerung bestimmter Aufgaben ist schon vereinzelt seit dem Ende der 1960er Jahre zu verzeichnen. Bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen wurde diese Methode verstärkt ab den 1970er Jahren von mittelständischen Unternehmen praktitiert. Mittlerweile ist es allgemein üblich, dass kleinere und mittlere Unternehmen die Aufgabe der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in die Hände eines professionellen Dienstleisters legen.

Das hat mehrere Gründe. Einer ist, dass das laufende Firmengeschäft absoluten Vorrang hat. Die Gehaltsabrechnung nebenbei nimmt einfach zu viele Ressourcen in Anspruch, die gewinnbringender in die eigentliche Firmenarbeit fließen können. Ein anderer Grund für eine externe Gehaltsabrechnung besteht darin, dass sich die gesetzlichen Vorgaben oft ändern, und es für die eigene Betriebsführung und das Rechnungswesen kaum zeitnah möglich ist, die Vorschriften für den Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch immer pünktlich umzusetzen. Für den professionellen Dienstleister ist es aber ganz normal, das zu tun. Er beschäftigt sich ständig mit der Materie. Damit ist er besser fähig, den sensiblen Bereich der Gehaltsabrechnung für den Auftraggeber zu managen.

Immer wieder wird im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Frage nach dem Vertrauen gestellt. Der Dienstleister gewährt dem Auftraggeber, dass alles vertraulich verläuft. Diese Basis ist die Grundlage für das wirtschaftliche Leben des Dienstleisters, deswegen hat sie den allerhöchsten Stellenwert. Sind die Daten sicher? Das ist die andere Frage. Werden sie elektronisch übermittelt, gibt es Wege, sie entsprechend zu sichern. Andererseits können sie aber auch per Post geschickt oder persönlich abgegeben werden.

Wohnfläche genau bestimmen

Die genaue Wohnfläche spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, Mieten zu ermitteln oder ein Haus zu verkaufen. Wichtig ist sie zudem beim Neubau eines Hauses. Sie sollte deshalb richtig und nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt werden. Das ist für den Laien recht schwer und eigentlich sogar unmöglich. Ein Sachverständiger, der sich mit Gutachten für Immobilien auskennt, ist in dieser Angelegenheit der richtige Ansprechpartner. Ein Sachverständigenbüro ist in der Lage, ein sicheres Wertgutachten zu erstellen.

Grob gesagt ist die Wohnfläche die Fläche, die die Räume einer Wohnung einnehmen. Verschiedene, so genannte Zubehörräume gehören allerdings nicht dazu. Ein Sachverständiger für Gutachten für Immobilien kennt sich da genau aus. Das sind unter anderem Keller und Dachräume. Der Gutachter für Immobilien weiß darüber Bescheid, er ist in der Lage, diese Berechnung ganz genau und richtig durchzuführen. Geschäfts- und Wirtschaftsräume und Räume, die den Anforderungen der Bauordnung nicht genügen, gehören auch nicht zur Wohnfläche.

Die Ermittlung der Gesamtwohnfläche eines Wohnhauses bildet eine wichtige Grundlage zur Planung der Finanzierung bei Kreditvergabe. Sie bildet den Grundstock für die Wirtschaftlichkeitsermittlung eines Bauvorhabens. Deshalb ist es gerade besonders wichtig, einen Fachmann heranzuziehen, der alle gesetzlichen Bestimmungen ganz genau kennt. Der Gutachter für Immobilien vom Sachverständigenbüro ist hier der richtige Ansprechpartner für Wertgutachten. Die Höhe des Kredites hängt zum Teil davon ab. Die monatlichen Raten haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensführungsmöglichkeiten des Bauherrn. Wird die Wohnung vermietet, ist die Wohnfläche wichtige Grundlage für die Bestimmung der zu zahlenden Miete. Hier kann mit einer sicheren Berechnung späterer Streit zwischen Mieter und Vermieter wirkungsvoll verhindert werden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass bereits seit dem Jahre 2004 Loggien, Dachterrassen und Balkone lediglich zu einem Viertel zur Berechnung der Wohnfläche verwendet werden können. Haben sie eine hohe Qualität, kann die Hälfte der Fläche zur Berechnung herangezogen werden. Gehören ein beheizbarer Wintergarten oder ein Schwimmbad zur Wohnung, können diese vollständig als Wohnfläche genutzt werden.